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Kaiserswerther Seminare
ANMELDUNG, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG Bitte melden Sie sich schriftlich an. Bei Fortbildungen verwenden Sie bitte im Programmheft die Anmeldekarte auf der letzten Umschlagseite oder tragen Sie im Internet Ihre Daten auf dem Anmeldeformular ein. Bei Weiterbildungen entnehmen Sie bitte die Anmeldeunterlagen den ausführlichen Kursausschreibungen, die wir Ihnen gern auf Anfrage zusenden oder die Sie im Internet in der Kursbeschreibung finden. Die Durchführung der Fort- und Weiterbildungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Sollte im Einzelfall eine Maßnahme auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht durchgeführt werden können, erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine entsprechende Benachrichtigung. Ihre Anmeldung ist bindend. Fortbildungen Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Kursbeginn berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00. Eine Abmeldung, die weniger als sieben Tage vor Kursbeginn eintrifft, und für den Fall, dass kein Ersatz gefunden wird, stellen wir Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung. Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Weiterbildungen Ein Rücktritt ist grundsätzlich bis zu sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt und in einem Zeitraum bis zu vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung, sind neben der Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zusätzlich 10 % der gesamten Lehrgangskosten zu zahlen, sofern kein(e) geeigneter Ersatzteilnehmer/in gefunden wird. Erfolgt der Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung, sind neben der Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zusätzlich 25 % der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen, sofern kein(e) geeigneter Ersatzteilnehmer/in gefunden wird. Das Auswahlrecht für die/den Ersatzteilnehmer/in steht ausschließlich dem Veranstalter zu. Eine Kündigung während eines laufenden Weiterbildungslehrganges ist sechs Wochen zum Ende eines jeden Quartals möglich. Dann sind bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Lehrgangskosten, die Kosten für das laufende Quartal sowie 25 % der restlichen Lehrgangskosten zu zahlen. Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen, wobei maßgeblich das Datum des Zugangs der Rücktritts- oder Kündigungserklärung ist. Im Falle mangelnder Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Zweitschriften von Zertifikaten/Inhaltsnachweisen Bei Ausstellung einer Zweitschrift berechnen wir 30,00 € Bearbeitungsgebühr. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Unsere Veranstaltungen sind Angebote im Sinne des 1. Weiterbildungsgesetzes NRW. Wir sind Mitglied im Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V., dem Trägerverein einer nach § 14 des 1. Weiterbildungsgesetzes in Nordrhein Westfalen (WbG NRW in der Neufassung vom 14. April 2000) anerkannten Einrichtung der Weiterbildung, bei der die Verantwortung für die Planung und Durchführung der von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen liegt.
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