Kaiserswerther Diakonie
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Unsere Arbeitsbereiche
Aus- und Weiterbildung
Kaiserswerther Seminare

 

Für die Veranstaltungen der Kaiserswerther Seminare bestehen Fördermöglichkeiten diverser Träger wie:

Bei der Beantragung von Zuschüssen unterstützen wir Sie gerne!

Ansprechpartner: Michaela Bug, Victoria Kullmann, Birgit Westphal

Telefonnummern und E-Mailadressen entnehmen Sie bitte der Teamdarstellung
 
Hinweise auf Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildungen/Studiengänge (Stand Juli 2008)
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter den jeweils angegebenen Internetseiten.
 
 
Gefördert werden Maßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen, für die landesrechtliche Fortbildungsregelungen existieren (in Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Fachpflege Psychiatrie) bzw. die nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden.
 
Informationen:
Hotline:
0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634 (Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)
 
 
 
 
Interessenten (Mittlere Reife und/oder Abitur, Berufsausbildung, Berufserfahrung), die sich mit dem Gedanken tragen, ein Studium aufzunehmen, können sich für ein Aufstiegsstipendium bei der bei der Begabtenförderung bewerben. Interessenten jünger als 27 Jahre und noch am Beginn ihrer beruflichen Ausbildung wenden sich bitte an Herrn Picado: picado@begabtenfoerderung.de. Telefon: 0228/6293131.
 
Interessenten älter als 27 Jahre mit einem Studienwunsch an einer staatlich anerkannten Hochschule können sich mit Frau Messner in Verbindung setzen: messner@begabtenförderung.de. Telefon: 0228/6293141. Um ein Aufstiegsstipendium erhalten zu können, müssen alle Bewerber ein zweistufiges online-Testverfahren absolvieren. Nach erfolgreichem Bestehen dieses Auswahlverfahrens werden die potentiellen Kandidaten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
 
Informationen:
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Telefon: 0228 62931-0
Telefax: 0228 62931-11
E-Mail: info@begabtenfoerderung.de
 
 
 
Bei der B. Braun-Stiftung kann ein Einzelstipendium beantragt werden. Kriterien für die Bewilligung eines Stipendiums sind u. a.:
- Antragstellung mindestens zwölf Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme
- abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege mit der Examensnote „gut“ oder besser
- dreijährige Berufstätigkeit nach dem Examen
- Tätigkeit in einem Pflegeberuf zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Berufsbezogene Fortbildung zwischen Examen und Stipendienantrag
Stichtag für die Bewerbungen sind der 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres. Mit einer Entscheidung über den Antrag ist erst Ende September oder Ende März zu rechnen.
 
Informationen:
B. Braun-Stiftung
Brigitte Vitt
Postfach 1120
34209 Melsungen
Telefon: 05661 711647
 
 
 
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege – keine Einzelpersonen – bei der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Altenhilfe. Gefördert werden Lehrgänge und Fachveranstaltungen, die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Altenhilfe zu erhalten und zu verbessern.
 
Informationen
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Telefon 0221 93 18 47-0
E-Mail foerderung@kda.de
Internet www.kda.de
 
 
 
Das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Ältere oder geringqualifizierte Mitarbeiter in Unternehmen. Das Programm bietet drei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: einen Arbeitsentgeltzuschuss für Geringqualifizierte und die Erstattung der Weiterbildungskosten für Geringqualifizierte oder Ältere. Als gering qualifiziert gelten ungelernte Arbeitnehmer/-innen ohne Berufsabschluss und Arbeitnehmer/-innen mit Abschluss, die mindestens seit vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit berufsfremd arbeiten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ältere werden gefördert, wenn sie über 45 Jahre als sind. Des Weiteren werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße gefördert, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
 
65% der Weiterbildungen der Kaiserswerther Seminare sind seit dem 26.05.2008 nach AZWV (Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert und können über das Programm WeGebAU gefördert werden.
 
Informationen:
Ihre örtliche Agentur für Arbeit
 
 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Bildungsscheck konkrete finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer/-innen und Betriebe aus dem Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen.
 
Das Land übernimmt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ab 01. Juni 2007 die Hälfte der Weiterbildungskosten bis max. 500,00 Euro pro Weiterbildung, den Rest zahlen die Teilnehmenden oder der Betrieb (vorausgesetzt, dass die einzelnen Beschäftigten im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks und im vorausgehenden Kalenderjahr an keiner betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Eigeninitiative führt nicht zum Ausschluss der Förderung).
 
Wer kann den Bildungsscheck bekommen?
 
Betriebe, Organisationen und Einrichtungen bis zu 250 Beschäftigte erhalten maximal 20 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
Einzelne Arbeitnehmer/-innen aus Betrieben mit max. 250 Beschäftigten (ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes) erhalten maximal zwei Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
 
Einen Bildungsscheck erhalten Sie für:
Fort- und Weiterbildungen in Form von Gruppenunterricht
Fort- und Weiterbildungen, die länger als einen Tag dauern.
 
Wie funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks?
 
Vor Erhalt des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung über eine anerkannte Bildungsberatungsstelle (aus Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunalen Wirtschaftsförderern oder Volkshochschulen) vorgesehen. Eine Liste der in den jeweiligen Regionen eingerichteten Bildungsberatungsstellen finden Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de
 
Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks überprüft und geeignete Weiterbildungsinhalte sowie eine Auswahl infrage kommender Weiterbildungsanbieter auf den Bildungsschecks eingetragen. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Ausgeschlossen sind Qualifizierungen, die den Unternehmen gesetzlich vorgegeben sind und Anpassungsqualifizierungen, die ausschließlich auf einen ganz konkreten Arbeitsplatz bezogen sind (z.B. Schulungen für die Bedienung bestimmter Maschinen). Die Ausgabe der Schecks soll sich nach dem im Zuge der Beratung sorgfältig ermittelten Bedarf richten. Die Ausführungsbestimmungen sind so gehalten, dass sehr flexible Möglichkeiten eröffnet werden!
 
Die Bildungsschecks können nur bei Weiterbildungsträgern eingereicht werden, die gesetzlich anerkannt sind und/oder ein anerkanntes Verfahren der Qualitätssicherung praktizieren oder nachweisen, bzw. einer Überprüfung durch die Bildungsberatungsstellen unterzogen werden. Ein Formular zur Beantragung finden sie unter: https://www.esf.nrw.de/BildungsscheckWeiterbildungsanbieter.do?changeNavi=163
 
Wenn Sie noch weitere Informationen wünschen, finden Sie diese unter www.bildungsscheck.nrw.de. Dort finden Sie auch eine Liste von häufig gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten.
 
Konkrete Fragen können Sie auch an das Bürger- und ServiceCenter Call NRW 0180/3100 118 richten.
 
Gültigkeitsdauer eines Bildungsschecks:
Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter beträgt höchstens drei Monate, beginnend mit dem Tag nach der Beratung.
Die Weiterbildungsanbieter sind gehalten, Bildungsschecks spätestens sechs Monate nach Ausstellung desselben durch die Beratungsstelle zur Erstattung zu beantragen.
 
 
Die Kaiserswerther Seminare sind Mitglied im Ev. Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V., dem Trägerverein einer nach § 15 des Weiterbildungsgesetzes (WbG) in Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtung der Weiterbildung.
 
 
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren  Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungs-maßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt (bis 31.12.2009: 154 Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen , die es bundesweit flächendeckend gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info.

 
 
Am 29.4.2000 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in Kraft getreten. Arbeitnehmer/-innen und Angestellte in Nordrhein Westfalen in Betrieben ab zehn Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, haben Anspruch auf fünf (in Ausnahmefällen drei) aufeinanderfolgende Tage Bildungsurlaub pro Jahr mit Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.
Für Betriebe mit zehn bis fünfzig Beschäftigten bestehen Einschränkungen. Maximal 10 Prozent der Arbeitnehmer/-innen pro Kalenderjahr im Betrieb können Bildungsurlaub beanspruchen. Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub von zwei Kalenderjahren zusammenzufassen und entsprechend zu kombinieren. Die als solche gekennzeichneten Veranstaltungen der Kaiserswerther Seminare gelten als anerkannte Bildungsveranstaltungen im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes.
Verfahren der Inanspruchnahme
  • Arbeitnehmer/-innen haben dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Dem Antrag sind das Seminarprogramm und der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung beizufügen.
  • Die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber nachzuweisen. Hierzu erstellen wir nach Veranstaltungsende eine entsprechende Teilnahmebestätigung

ACHTUNG: ab Januar 2010 ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) erneut novelliert worden. Lesen hierzu die Einzelheiten, um sicher zu gehen, dass Sie einen Anspruch haben.

 BILDUNGSGUTSCHEIN

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Nähere Informationen finden sie hier.